Rechtsgebiete
Prozessführung
für kleine Unternehmen und Start-ups
In allen meinen Tätigkeitsbereichen vertrete ich Sie auch im Streitfall. Dabei suche ich einen schnellen und effizienten Weg, damit Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren können.
Bei mir erhalten Sie alles aus einer Hand: Forderungsinkasso, Konfliktstrategie, Verhandlung und Prozessführung.
Klagen und außergerichtliche Lösung
- Außergerichtliche Vertretung, Vergleiche und Mediationsverfahren
- Verfahren vor Zivil- und Verwaltungsgerichten
- Forderungsinkasso und Massenverfahren
Unternehmen und Mitarbeiter
- Vertretung in Gesellschafter- und Geschäftsführerkonflikten
- Klage und Verteidigung bei Beschlussanfechtung, Ausschluss und Abfindung
- Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren
Verträge und Handel
- Streitigkeiten mit Kunden, Zulieferern, Abnehmern und Spediteuren
- Ansprüche bei Liefer-, Leistungs- und Zahlungsstörungen
- Beendigung von Vertragsbeziehungen (Durchsetzung und Verteidigung)
Geistiges Eigentum und Wettbewerb
- Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
- Prüfung von Rechtsverstößen und gerichtliche Durchsetzung
Behörden und Regulierung
- Behördliche Ermittlungen und Anhörungen
- Widersprüche und Klagen gegen Bescheide
- Verteidigung in Bußgeldverfahren
Häufige Fragen
Mein Kunde zahlt nicht. Ist ein Mahnbescheid besser als eine Klage?
Ein Mahnbescheid kann gegenüber einer Klage der bessere Weg sein. Er ist günstiger und schneller. Allerdings bringt er nur etwas, wenn davon auszugehen ist, dass der Schuldner keine Einwände gegen den Anspruch erhebt. Hat er das Bestehen der Forderung schon vorher bestritten, bringt der Mahnbescheid nur Verzögerung.
Ich werde verklagt. Was muss ich jetzt tun?
Wenn Sie verklagt werden, sollten Sie sofort aktiv werden. Nach Zustellung der Klage haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, um mitzuteilen, ob Sie sich verteidigen wollen. Tun Sie dies nicht, droht ein Versäumnisurteil, das sofort vollstreckbar ist. Ist die Klage vor einem Landgericht erhoben, ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben. Unter Umständen müssen Sie auch unverzüglich Ihre Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung kontaktieren. Dies hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Ob Sie sich verteidigen, anerkennen oder einen Vergleich anstreben, entscheidet sich nach der ersten Prüfung von Erfolgsaussichten und Kosten.
Was kostet ein Gerichtsverfahren und wer trägt die Kosten?
Gerichtskosten und gesetzliche Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert. Grobe Orientierung für die erste Instanz: Bei 10.000 EUR Streitwert etwa 850 EUR Gerichtskosten und je Seite rund 1.600 EUR Anwaltsgebühren, bei 50.000 EUR etwa 1.900 EUR und je 3.400 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, Auslagen und gegebenenfalls Sachverständigenkosten. Wer verliert, zahlt alles, einschließlich der gegnerischen Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe; bei teilweisem Erfolg wird geteilt. Der Kläger muss die Gerichtskosten vorschießen. Die gesetzlichen Anwaltsgebühren stellen dabei den Mindestbetrag dar. Je nach Streitwert und Aufwand decken sie nicht immer die tatsächlichen Kosten für den eigenen Anwalt. Für die Anwaltskosten, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen, muss jede Seite selbst aufkommen.
Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was muss ich tun?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zügig handeln. Die gesetzte Frist ist ernst zu nehmen. Das heißt aber nicht, dass Sie die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben sollten. Häufig sind die Unterlassungserklärungen weiter gefasst als nötig. Und auch eine Prüfung des Sachverhalts ist meistens sinnvoll. Ist die Abmahnung berechtigt, müssen Sie häufig auch die Kosten tragen. Allerdings gibt es im Wettbewerbsrecht bei einigen Verstößen Ausnahmen für kleine Unternehmen.
Wofür hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Eine Haftung der Geschäftsführung kann sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch gegenüber Dritten entstehen. Maßstab für die Haftung im Unternehmen ist in der Regel „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“. Gegenüber Dritten und dem Staat besteht eine Haftung meist nur, wenn dies explizit geregelt ist. Das ist etwa der Fall bei nicht abgeführten Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (zugleich strafbar), bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und bei Insolvenzverschleppung. Hinzu können in Compliance-Fällen Haftungen kommen, wenn keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen wurden. Eine D&O-Versicherung kann einige Risiken abfedern, ersetzt aber keine ordentliche Unternehmensführung.
Mitgliedschaften und Berufshaftpflicht
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