Rechtsgebiete
Handels- & Vertragsrecht
für kleine Unternehmen und Start-ups
Unternehmen leben von ihren Verträgen mit Kunden, mit Lieferanten und Dienstleistern. Ein guter Vertrag ist mehr als eine Sammlung von Klauseln. Er verteilt Rechte und Pflichten so, dass die Zusammenarbeit auch dann trägt, wenn es schwierig wird.
Neben den rein zivilrechtlichen Fragen sind vertragliche Beziehungen heute in eine Vielzahl regulatorischer Anforderungen und Pflichten eingebettet. Verträge müssen deshalb eine klare Ordnung für das Geschäftsmodell, die Lieferkette und den regulatorischen Rahmen bringen und Regeln für Mängel, Lieferausfälle und Rückrufe schaffen.
Bei mir erhalten Sie alles aus einer Hand: Vertragsgestaltung, regulatorische Einordnung und Konfliktlösung.
Vertriebsstruktur
- Vertriebsstruktur passend zu Ihrem Geschäftsmodell
- Pflichten von Herstellern, Importeuren, Händlern und Vertriebspartnern
- Direktvertrieb, Handelsvertretung, Vertragshandel und Franchise
Vertragsgestaltung und -prüfung
- Individuelle Handelsverträge (z. B. Liefer-, Rahmen- und Handelsvertreterverträge)
- AGB und Nutzungsbedingungen
- Vertragsvorlagen und teilautomatisierte oder agentische Vertragsprüfungen, abgestimmt auf Ihren Geschäftsalltag (auch individuelle Entwicklung)
- Verhandlung mit Zulieferern, Abnehmern und Geschäftspartnern
Import, Export und Lieferkette
- Vertragliche Pflichtendelegation, Lieferantenkodizes, Lieferbedingungen, UN-Kaufrecht (CISG) und Incoterms
- Zoll, Exportkontrolle, Sanktionen und Embargos
- Regulatorische und vertragliche Prüf-, Dokumentations- und Mitwirkungspflichten
- Rückrufe und Hinweispflichten
Konfliktlösung
- Lieferausfälle, Mängel und Zahlungsausfälle
- Höhere Gewalt (Force Majeure) und Störung der Geschäftsgrundlage
- Streitigkeiten mit Spediteuren, Zulieferern und Abnehmern
- Kündigung und Abwicklung von Liefer- und Vertriebsbeziehungen
Häufige Fragen
Brauche ich AGB?
Eine allgemeine Pflicht, AGB zu verwenden, gibt es nicht. Im Online-Geschäft mit Verbraucher*innen bestehen gesetzliche Informationspflichten, die üblicherweise über AGB umgesetzt werden. Auch sonst sind AGB sinnvoll. Sie standardisieren Haftung, Zahlung und Leistungsumfang, ohne dass jedes Mal neu verhandelt werden muss. AGB unterliegen aber auch zwischen Unternehmen einer strengen Inhaltskontrolle, und unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg. Deswegen ist es gefährlich, Muster aus dem Internet ungeprüft zu übernehmen.
Welche Punkte sollte ein Liefervertrag mit Kunden oder Zulieferern regeln?
Mehr als Preis und Menge. Wichtig sind eine genaue Spezifikation (was ist ein Mangel?), Liefertermine und die Folgen von Verzug, die Lieferbedingung (Incoterms), Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Rügefristen, Haftungsbeschränkung, Preisanpassung bei steigenden Kosten, Laufzeit und Kündigung, höhere Gewalt sowie Rechtswahl und Gerichtsstand. Für laufende Beziehungen empfiehlt sich ein Rahmenvertrag mit Einzelabrufen. Fehlt eine Regelung, gilt das Gesetz; das ist bei Wirtschaftsverträgen oft strenger, als Gründer*innen erwarten. (Liefervertrag)
Wie schnell muss ich eine mangelhafte Lieferung rügen?
Bei Lieferungen zwischen Kaufleuten gilt eine Untersuchungs- und Rügepflicht. Sie verlieren Ihre Rechte, wenn Sie offene Mängel nicht unverzüglich nach Lieferung anzeigen. Je nach Umständen bleiben dafür nur ein bis zwei Tage. Bei versteckten Mängeln gilt dies ab Entdeckung. Das heißt: Untersuchen Sie Lieferungen sofort nach dem Eintreffen. Mängel sind zu beschreiben und möglichst mit Fotos zu dokumentieren. Danach gegenüber dem Lieferanten rügen und eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Im Zweifel sollte die Ware zur Beweissicherung zunächst aufbewahrt und nicht eigenmächtig repariert oder entsorgt werden. Ist das keine Option, helfe ich Ihnen gerne mit möglichen Alternativen weiter.
Kann KI (z. B. Claude oder ChatGPT) Verträge erstellen?
LLMs sind inzwischen sehr hilfreich beim Erstellen von Verträgen. Auch andere Anwält*innen und ich setzen sie in der täglichen Arbeit ein. Allerdings sind die Resultate nicht so einfach einzuordnen wie etwa Code oder mathematische Berechnungen. Die Trainingsdaten beruhen häufig auf angloamerikanischem Recht, das sich nicht ohne Weiteres auf deutsches Recht übertragen lässt. Hinzu kommt, dass gerade Wirtschaftsverträge in aller Regel nicht öffentlich zugänglich sind, sondern hinter NDAs in Unternehmen und Kanzleien liegen. Somit fehlen gute Vorlagen in den Trainingsdaten, und die handelsüblichen Anbieter haben auch keinen Zugriff auf spezielle juristische Datenbanken. Häufig ist auch ein Fingerspitzengefühl im Umgang mit Menschen nötig, das KI-Modelle oft nicht haben. KI-Entwürfe sind daher ein guter Ausgangspunkt. Rechtssicher und gut werden sie erst durch fachkundige Prüfung und Anpassung.
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