Prozessführung
Mahnverfahren, das
In der Praxis
Das M. ist der richtige Weg, wenn der Schuldner einfach nicht zahlt, aber die Forderung auch nicht bestreitet. Der Antrag wird online erstellt, das Gericht prüft nur die Form. Die Gerichtsgebühr ist eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 EUR. Ohne Widerspruch muss der Vollstreckungsbescheid binnen sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids beantragt werden, sonst verliert der Mahnbescheid seine Wirkung. Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, kostet der Umweg allerdings nur Zeit. Die Klage ist dann der bessere Weg.
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Zitiervorschlag: Mahnverfahren, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/mahnverfahren/, CC BY 4.0
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