Rechtsgebiete
Regulierungsrecht
für kleine Unternehmen und Start-ups
Die Bürokratie ist inzwischen so komplex, dass Unternehmen kaum überblicken können, welche Anforderungen für sie gelten. Dies betrifft nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleine Unternehmen und Start-ups.
Entscheidend ist, die gesetzlichen Pflichten und Risiken zu verstehen, um gegenüber Behörden und Vertragspartnern sicher auftreten zu können.
Bei mir erhalten Sie alles aus einer Hand: regulatorische Beratung, Vertragsgestaltung, Compliance und Konfliktlösung.
Software und Daten
- KI-, IT- und Datenrecht
- Einführung und Einsatz von KI im Unternehmen, Rechte an KI-generierten Inhalten
- Anforderungen nach der KI-Verordnung und dem Cyber Resilience Act
- Data Act: Zugang und Nutzung von Daten, Cloud-Wechsel
Maschinen, Elektronik und Roboter
- Produktregulierung für Hersteller, Importeure und Händler
- Rechtliche Begleitung der Markteinführung neuer Produkte
- CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung, Typgenehmigungen und Einzelgenehmigungen
- Umsetzung neuer Anforderungen, z. B. aus der ab 2027 geltenden Maschinenverordnung
Compliance und interne Untersuchungen
- Unterstützung bei der Gestaltung interner Richtlinien, der Festlegung von Zuständigkeiten und der Einrichtung von Prüf-, Freigabe- und Meldeprozessen
- Compliance in Lieferkette und Vertrieb
- Mitarbeiterschulungen zu Produktrecht und KI
- Aufklärung interner Regelverstöße und Begleitung von Abhilfemaßnahmen
Behördliche Untersuchungen
- Einordnung behördlicher Vorwürfe und rechtliche Verteidigung
- Übernahme der Kommunikation mit Marktüberwachungs- und Aufsichtsbehörden
- Begleitung von Rücknahmen, Rückrufen und anderen Abhilfemaßnahmen
- Verteidigung bei behördlichen Anhörungen und gegen Anordnungen und Bußgeldbescheide
Häufige Fragen
Welche Vorschriften gelten für mein Produkt?
Welche Vorschriften für ein Produkt gelten, hängt vom Produkt ab. Aber die Antwort lautet selten „keine“. Für fast alle Verbraucherprodukte gilt die Produktsicherheit mit Risikoanalyse, Kennzeichnung und verantwortlicher Person in der EU. Für viele Produktgruppen kommen besondere Regeln mit CE-Kennzeichnung hinzu: Maschinen, Elektro- und Funkgeräte, Spielzeug, Medizinprodukte, Schutzausrüstung. Vernetzte Produkte und Software erfasst der Cyber Resilience Act, KI-Funktionen die KI-Verordnung. Der erste Schritt ist eine Einordnung: Welche Rechtsakte greifen, welche Rolle haben Sie (Hersteller), und was muss vor dem Verkauf dokumentiert sein.
Wann gilt mein Unternehmen als Hersteller, Importeur oder Händler?
Ob Sie Hersteller, Importeur oder doch nur Händler sind, folgt vor allem aus dem, was Sie tatsächlich tun, nicht aus dem Vertrag. Die genaue Aufteilung unterscheidet sich je nach rechtlicher Grundlage. In der Regel ist Hersteller, wer ein Produkt selbst herstellt. Ebenfalls Hersteller ist, wer ein Produkt von einem Dritten herstellen lässt und es dann unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet. Auch wer in Asien fertigen lässt und sein Logo aufdruckt, kann Hersteller sein. Importeur ist, wer ein Produkt aus einem Land außerhalb der EU erstmals in der EU auf den Markt bringt. Je nach Umständen können Importeure dieselben Pflichten treffen wie Hersteller. Händler ist, wer Produkte nur vertreibt.
Bin ich Anbieter oder Betreiber, wenn ich KI in mein Produkt einbaue?
Anbieter ist, wer eigene KI-Systeme entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet. Auch wer ein fremdes Modell oder Open-Source-Modelle in sein Produkt integriert und es als eigene Funktion vermarktet, ist in der Regel Anbieter. Betreiber ist dagegen, wer ein fertiges System nur im eigenen Betrieb nutzt. Betreiber werden zu Anbietern, wenn sie ein System wesentlich verändern oder für einen neuen Zweck einsetzen. Die Einordnung entscheidet, welche Pflichten der KI-Verordnung auf Sie zutreffen. Für die meisten Anwendungen gelten nur Transparenz- und Kompetenzpflichten. Deutlich aufwendiger wird es in Hochrisiko-Bereichen wie Personalauswahl, Kreditvergabe oder Medizin.
Wie geht man mit einem Anhörungsschreiben von einer Behörde am besten um?
Ein Anhörungsschreiben gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu einer Behördenentscheidung zu äußern. Wenn eine Behörde Indizien für einen Verstoß hat und ein Verwaltungsverfahren einleitet, haben Sie nämlich als Betroffene*r das Recht, hierzu angehört zu werden. Wichtig ist, dass Sie häufig nicht verpflichtet sind, sich zu äußern. Allerdings ist die Anhörung oft die beste Gelegenheit, Untersuchungen bewusst mitzugestalten und Ihre Position darzulegen. Selbst wenn es bei Ihnen im Einzelfall zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein sollte, können durch gute Stellungnahmen und die richtigen Entscheidungen förmliche Maßnahmen verhindert oder eingeschränkt werden. Häufig ist es auch sinnvoll, Einsicht in die Akten zu nehmen. Für die Einschätzung des richtigen Vorgehens und die Entwicklung einer Strategie empfiehlt sich externe Hilfe.
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