Compliance & Regulierung

CE-Kennzeichnung, die

Zeichen, mit dem der Hersteller erklärt, dass sein Produkt die europäischen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt erfüllt. Häufig ist eine strenge Konformitätsbewertung notwendig. Je nach Produkt ist auch eine unabhängige Stelle beteiligt. Pflicht besteht für Produkte, für die eine EU-Vorschrift dies vorsieht, z. B. Maschinen, Elektrogeräte, Spielzeug, Medizinprodukte, ab 11. Dezember 2027 auch bestimmte Produkte mit digitalen Elementen.

Hersteller, die in der EU ein Produkt in Verkehr bringen, müssen zunächst die einschlägigen EU-Vorschriften bestimmen und die Risiken bewerten. Hierzu müssen technische Unterlagen und eine Konformitätserklärung erstellt werden. Beides ist in der Regel zehn Jahre aufzubewahren. Nur dann darf das Zeichen auf das Produkt. Die Zusage des Zulieferers, das Produkt sei „CE-zertifiziert“, reicht nicht. Die Unterlagen müssen tatsächlich vorliegen. Wer unter eigenem Namen verkauft, ein zugekauftes Produkt wesentlich verändert oder Geräte zu einem neuen Produkt verbindet, kann als Hersteller gelten und ist in der Pflicht. Das kann auch Produkthaftung auslösen. Und ein Verbraucherprodukt ohne CE-Pflicht ist nicht pflichtfrei. Seit Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung mit eigenen Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Verbraucherprodukte. Sie kann auch speziell regulierte Produkte ergänzend erfassen.

Begriff 4 von 44 · Stand: 09.09.2026

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Zitiervorschlag: CE-Kennzeichnung, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/ce-kennzeichnung/, CC BY 4.0

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