Compliance & Regulierung
CE-Kennzeichnung, die
In der Praxis
Hersteller, die in der EU ein Produkt in Verkehr bringen, müssen zunächst die einschlägigen EU-Vorschriften bestimmen und die Risiken bewerten. Hierzu müssen technische Unterlagen und eine Konformitätserklärung erstellt werden. Beides ist in der Regel zehn Jahre aufzubewahren. Nur dann darf das Zeichen auf das Produkt. Die Zusage des Zulieferers, das Produkt sei „CE-zertifiziert“, reicht nicht. Die Unterlagen müssen tatsächlich vorliegen. Wer unter eigenem Namen verkauft, ein zugekauftes Produkt wesentlich verändert oder Geräte zu einem neuen Produkt verbindet, kann als Hersteller gelten und ist in der Pflicht. Das kann auch Produkthaftung auslösen. Und ein Verbraucherprodukt ohne CE-Pflicht ist nicht pflichtfrei. Seit Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung mit eigenen Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Verbraucherprodukte. Sie kann auch speziell regulierte Produkte ergänzend erfassen.
Quellen
Lizenz: CC BY 4.0*
Zitiervorschlag: CE-Kennzeichnung, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/ce-kennzeichnung/, CC BY 4.0
*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.