Gesellschaftsrecht
für kleine Unternehmen und Start-ups

Unternehmensorganisation bedeutet vor allem, verschiedene Interessen zusammenzubringen. Damit trotzdem alle an einem Strang ziehen, hilft es, klare Zuständigkeiten festzulegen und abgestimmte Anreize zu setzen.

Bei mir erhalten Sie alles aus einer Hand: gesellschaftsrechtliche Gestaltung, laufende Begleitung und Konfliktlösung von der Gründung bis zum Exit.

Gründung

  • Rechtsformberatung: UG, GmbH oder GmbH & Co. KG
  • Satzung, Gesellschaftervereinbarung und weitere Gründungsdokumente
  • Minderheitsbeteiligungen, Deadlock-Regeln und Vesting

Beteiligungen und Konflikte

  • Zuständigkeiten, Zustimmungsvorbehalte, Informationsrechte, Einziehung und Ausschluss
  • Wandeldarlehen, Finanzierungsrunden und Bewertung
  • Mitarbeiterbeteiligung (ESOP und VSOP)
  • Gesellschafterstreit, Beschlussanfechtung und Geschäftsführerkonflikte

Corporate Housekeeping

  • Gesellschafterversammlungen und Aktualisierung der Gesellschafterliste
  • Gesellschafterbeschlüsse und Vollmachten, Eintragung in Handelsregister und Transparenzregister
  • Fristenmanagement und Verwaltung

Finanzen und Exit

  • Förderbedingungen und Förderanträge
  • Beteiligungsverträge und Kapitalerhöhungen
  • Gesellschafterwechsel, Unternehmenskauf und Exit

Häufige Fragen

Muss ich eine GmbH gründen?

Nein! Um in Deutschland unternehmerisch tätig zu sein, müssen Sie keine GmbH gründen. Sie können Ihre Geschäftsidee auch als Einzelunternehmer*in oder in einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) umsetzen. Eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft (UG, AG) ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie die persönliche Haftung begrenzen wollen oder Investor*innen suchen. Sie können auch direkt über eine ausländische Gesellschaft tätig werden. Dann müssen Sie unter Umständen bestimmte Ansprechpartner für Behörden benennen. Hierfür gibt es zahlreiche Dienstleister.

Ist eine GmbH besser als eine UG?

Im Außenauftritt hat eine GmbH häufig noch einen gewissen Vertrauensvorsprung, aber UGs sind inzwischen weit verbreitet und anerkannt. Rechtlich gesehen ist die UG nur eine besondere Form der GmbH. Wird das Stammkapital später auf 25.000 EUR erhöht, kann die UG als „echte“ GmbH umfirmieren. Wer dieses Kapital von vornherein aufbringen kann oder will, wird daher regelmäßig direkt eine GmbH wählen. Das sollte Sie aber nicht von einer Gründung abhalten.

Reicht das Musterprotokoll für die Gründung meiner GmbH oder UG aus?

Die Gründung mit Musterprotokoll ist mit maximal drei Gesellschafter*innen und nur einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer möglich. Individuelle Vereinbarungen sind ausgeschlossen. Sinnvoll ist das Musterprotokoll daher vor allem bei einer Sologründung, für eine Holdinggesellschaft oder bei sehr einfachen, klaren Strukturen. Sobald mehrere Gründer*innen mit unterschiedlichen Interessen beteiligt sind, sollte eine individuelle Satzung erstellt werden.

Welche Regelungen sollten Mitgründer treffen?

Neben den Pflichtregelungen, der Aufteilung und der Organisation sollte vor allem geregelt werden, wie mit Differenzen umgegangen wird. Was passiert, wenn jemand aus dem Gründungsteam geht, weniger leistet oder ausfällt? Wer entscheidet bei Patt (Deadlock)? Wie kommen Anteile zu wem (Vorkaufsrechte, Mitverkaufsrechte und -pflichten)? Hierfür haben sich unterschiedliche Instrumente etabliert, z. B. Vesting, „Texas Shoot-out“ oder „Russian Roulette“ sowie Tag-along- und Drag-along-Regelungen. Diese Instrumente haben Varianten mit Vor- und Nachteilen, die vor einer Gründung bedacht werden sollten. Ergänzend sollte jede Vereinbarung Regeln zu Wettbewerbsverboten, Verschwiegenheit und IP-Transfer enthalten. Weitere Regelungen können in Einzelfällen ratsam sein.

Wofür hafte ich als Geschäftsführer persönlich?

Eine Haftung der Geschäftsführung kann sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch gegenüber Dritten entstehen. Maßstab für die Haftung im Unternehmen ist in der Regel „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“. Gegenüber Dritten und dem Staat besteht eine Haftung meist nur, wenn dies explizit geregelt ist. Das ist etwa der Fall bei nicht abgeführten Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (zugleich strafbar), bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und bei Insolvenzverschleppung. Hinzu können in Compliance-Fällen Haftungen kommen, wenn keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen wurden. Eine D&O-Versicherung kann einige Risiken abfedern, ersetzt aber keine ordentliche Unternehmensführung.

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Mitgliedschaften und Berufshaftpflicht

  • Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung (DAJV)
  • Deutscher Anwaltverein
  • Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein
  • Berliner Anwaltsverein
  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Allianz (Berufshaftpflichtversicherung)