Geistiges Eigentum (IP)
für kleine Unternehmen und Start-ups

Marken, Software, Designs, Inhalte, Know-how und Geschäftsgeheimnisse tragen maßgeblich zum Wert des Unternehmens bei. Um Nachahmungen zu verhindern und bei Abmahnungen etwas in der Hand zu haben, ist ein umfassender IP-Schutz notwendig.

Schutz für „Ihr“ geistiges Eigentum kommt nicht von allein. Die Rechte müssen aktiv übertragen und häufig registriert werden. Gerade bei Investitionen oder Krediten wird dies genau geprüft.

Bei mir erhalten Sie alles aus einer Hand: Vertragsgestaltung mit Freelancern, Registrierung von Marken und Konfliktlösung.

IP-Management

  • Rechteketten und Nutzungsrechte in Arbeits-, Agentur-, Freelancer- und Entwicklungsverträgen
  • Pflege des Schutzrechtsportfolios und Überwachung der Fristen
  • Rechteübertragungen sowie Urheber- und Nutzungsrechte an Software, Texten, Bildern und Gestaltungen
  • IP-Due-Diligence bei Investitionen, Kooperationen und Exit

Lizenzen und Kooperationen

  • Lizenzverträge und Open Source
  • Entwicklungs- und Kooperationsverträge
  • Nutzungsumfang, Vergütung, Laufzeit und Beendigung

Marken, Designs und Geschäftsgeheimnisse

  • Anmeldung und Registrierung von Schutzrechten (Marken und Designs), Koordination mit Patentanwälten bei Patenten
  • Ähnlichkeitsprüfung und Markenrecherche
  • Unternehmens-, Produkt- und Domainnamen
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) und interne Schutzmaßnahmen

Konfliktlösung

  • Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
  • Widerspruchs- und Löschungsverfahren
  • Durchsetzung eigener Rechte und Abwehr unberechtigter Ansprüche

Häufige Fragen

Kann ich einen Namen schützen lassen?

Ja, das geht in der Regel als Marke, solange der Name schutzfähig ist (rein beschreibende Begriffe sind ausgeschlossen) und nicht gegen bereits bestehende Marken verstößt. Vor der Anmeldung ist deshalb eine Markenrecherche sinnvoll. Das Markenamt prüft bei der Eintragung nicht, ob ähnliche ältere Marken existieren. Das fällt erst bei einem etwaigen Widerspruch auf, der teuer werden kann.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Amtsgebühren für die Markenanmeldung hängen vom Schutzumfang ab. Für einen nationalen Markenschutz in Deutschland sind 290 EUR für die elektronische Anmeldung beim DPMA zu entrichten. Darin sind bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen (Markenklassen) enthalten, jede weitere Klasse kostet 100 EUR. Der EU-weite Schutz beim EUIPO kostet 850 EUR für eine Klasse, 50 EUR für die zweite und jeweils 150 EUR für jede weitere.

Weitere Kosten entstehen für die Markenrecherche sowie die Prüfung und Anmeldung durch einen Anwalt.

Was ist der Unterschied zwischen Marke, Design, Patent und Urheberrecht?

Marken, Designs, Patente und Urheberrecht verleihen alle Rechte an geistigem Eigentum, allerdings an unterschiedlichen Elementen. Die Marke schützt Kennzeichen (Name, Logo) und unterscheidet Ihr Angebot von anderen. Ein Design beschreibt die äußere Gestaltung eines Produkts und kann diese schützen. Patente (und Gebrauchsmuster) schützen technische Erfindungen. Das Urheberrecht schützt persönliche Schöpfungen wie Texte, Fotos und Software. Im Gegensatz zu den anderen entsteht es immer ohne Anmeldung und ist nicht übertragbar; es können nur Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Dasselbe Produkt kann mehrfach geschützt sein. Ein Computer kann zum Beispiel mehrere Patente für technische Erfindungen haben, die konkrete Form kann als Design geschützt werden. Der Name und das Logo können eine Marke sein, und Software und die Bilder auf dem Karton sind in der Regel urheberrechtlich geschützt.

Dürfen KI-generierte Bilder und Texte kommerziell genutzt werden?

Es besteht kein grundsätzliches Verbot, KI-generierte Bilder und Texte kommerziell zu nutzen. Die Nutzungsbedingungen der großen Anbieter erlauben in der Regel eine kommerzielle Nutzung, können jedoch Einschränkungen vorsehen. Allerdings kann der Output im Einzelfall Rechte Dritter verletzen, etwa wenn die Bilder oder Texte anderen Werken zu sehr ähneln. Dabei ist es häufig unerheblich, ob Sie dies selbst wissen oder wissen können. Es kann etwa auch passieren, dass die KI mit geschützten Werken trainiert wurde und diese dann ausgibt. Die Verantwortung tragen häufig Sie als Nutzer*in. Auch sind rein KI-generierte Inhalte häufig nicht urheberrechtlich geschützt, sodass Sie hierfür möglicherweise keine Lizenzen einräumen können. Außerdem haben Sie unter Umständen Hinweispflichten, etwa nach der KI-Verordnung (AI Act).

Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was muss ich tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zügig handeln. Die gesetzte Frist ist ernst zu nehmen. Das heißt aber nicht, dass Sie die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben sollten. Häufig sind die Unterlassungserklärungen weiter gefasst als nötig. Und auch eine Prüfung des Sachverhalts ist meistens sinnvoll. Ist die Abmahnung berechtigt, müssen Sie häufig auch die Kosten tragen. Allerdings gibt es im Wettbewerbsrecht bei einigen Verstößen Ausnahmen für kleine Unternehmen.

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Mitgliedschaften und Berufshaftpflicht

  • Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung (DAJV)
  • Deutscher Anwaltverein
  • Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein
  • Berliner Anwaltsverein
  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Allianz (Berufshaftpflichtversicherung)