Geistiges Eigentum
Markenklassen, die
In der Praxis
Die Klassennummer ist allerdings nur eine Sortierhilfe und wichtig für die Gebühren. Den Schutz bestimmen die Begriffe, die im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen stehen. Am Anfang einer Markenanmeldung steht daher immer die Frage, wofür das Zeichen verwendet werden soll: nur für das heutige Produkt oder auch für Zubehör, Software und Dienstleistungen darum herum. Nachschieben lässt sich eine Klasse nur über eine neue Anmeldung mit neuem Zeitrang. Eine pauschale Anmeldung ist jedoch angreifbar, denn nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist kann fortgesetzte Nichtbenutzung zur Löschung wegen Verfalls führen.
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Zitiervorschlag: Markenklassen, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/markenklassen/, CC BY 4.0
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