Geistiges Eigentum

Marke, die

geschütztes Kennzeichen, das Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheidet, meist als Wort- oder Bildmarke. Registerschutz entsteht durch Eintragung und gilt zehn Jahre. Die Eintragung ist beliebig oft verlängerbar. Marken werden für Klassen von Waren und Dienstleistungen eingetragen, die den Schutzumfang bestimmen. Sie gewähren das ausschließliche Recht, das Zeichen für diese Waren und Dienstleistungen zu nutzen.

Die M. ist für kleine Unternehmen meist die günstigste Investition in den eigenen Namen. Das Amt prüft bei der Eintragung allerdings nicht, ob ältere ähnliche Marken bestehen. Nach Veröffentlichung der Eintragung (beim EUIPO der Anmeldung) können Inhaber*innen älterer Marken drei Monate lang Widerspruch einlegen. Daher ist es wichtig, vor der Eintragung zu recherchieren, ob es andere Marken gibt. Dies erfolgt durch eine sogenannte Markenrecherche durch professionelle Dienstleister. Rein beschreibende Namen sind nicht schutzfähig.

Begriff 21 von 44 · Stand: 09.09.2026

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Zitiervorschlag: Marke, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/marke/, CC BY 4.0

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