Gesellschaftsrecht · Investment

Cap-Table, der

[engl. ‚capitalization table‘ = ‚Kapitalisierungstabelle‘] interne Übersicht über alle Beteiligungen an einem Unternehmen. Bei vollständig verwässerter Darstellung (‚fully diluted‘) einschließlich Optionen und Wandeldarlehen zeigt er die Verwässerung vor und nach einer Finanzierungsrunde. Abzugrenzen von der Gesellschafterliste im Handelsregister, die allein bestimmt, wer gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter*in gilt.

Die Bedeutung des Cap-Tables ist nicht juristisch, sondern wirtschaftlich bedingt. Ein unsauberer Stand kostet in der Verhandlung mit Investor*innen Zeit und Vertrauen. Durch Finanzierungsrunden, Wandeldarlehen und Mitarbeiterbeteiligungen (VSOP) wird er schnell unübersichtlich. Daher sollte er laufend fortgeschrieben werden, nicht erst vor der nächsten Runde. Bei der GmbH bleibt rechtlich allerdings die Gesellschafterliste im Handelsregister maßgeblich. Wer dort steht, gilt gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter*in, unabhängig von der Tabelle.

Begriff 3 von 44 · Stand: 09.09.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Cap-Table, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/cap-table/, CC BY 4.0

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