Wirtschaftsrecht · Compliance & Regulierung

Compliance, die

[engl., von ‚to comply‘ = ‚einhalten‘] das Einhalten gesetzlicher Regeln, Branchenkodizes und interner Richtlinien. Im weiteren Sinne die Organisation, die Rechtsverstöße verhindert (Compliance-Management-System). Entsprechende Systeme sind teilweise vorgeschrieben. Empfehlenswert sind sie häufig, damit die Geschäftsführung ihrer Aufsichtspflicht nachkommt und so das eigene Haftungsrisiko reduziert.

Compliance klingt nach Konzern. In kleinen Unternehmen meint es etwas Einfaches: Regeln, die für das Geschäft gelten, müssen auch eingehalten werden. Wenn die Geschäftsführung das selbst nicht überwachen kann, muss sie überlegen, wie sie es sicherstellt. Wer die Aufsicht im Betrieb vernachlässigt und hierdurch eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ermöglicht, kann selbst eine Ordnungswidrigkeit begehen. Auch gegen das Unternehmen kann zusätzlich ein Bußgeld verhängt werden. Eine entlastende Delegation setzt deshalb nachweisbare Auswahl, Einweisung und Überwachung voraus. Umgekehrt kann ein funktionierendes System die Geldbuße mindern. Ein kleines Unternehmen braucht dafür vor allem Klarheit über die wesentlichen Themen, bei denen ein Verstoß wirklich weh täte, und eine Person, die sie im Blick hat.

Begriff 6 von 44 · Stand: 09.09.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Compliance, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/compliance/, CC BY 4.0

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