Wirtschaftsrecht · Compliance & Regulierung
Compliance, die
In der Praxis
Compliance klingt nach Konzern. In kleinen Unternehmen meint es etwas Einfaches: Regeln, die für das Geschäft gelten, müssen auch eingehalten werden. Wenn die Geschäftsführung das selbst nicht überwachen kann, muss sie überlegen, wie sie es sicherstellt. Wer die Aufsicht im Betrieb vernachlässigt und hierdurch eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ermöglicht, kann selbst eine Ordnungswidrigkeit begehen. Auch gegen das Unternehmen kann zusätzlich ein Bußgeld verhängt werden. Eine entlastende Delegation setzt deshalb nachweisbare Auswahl, Einweisung und Überwachung voraus. Umgekehrt kann ein funktionierendes System die Geldbuße mindern. Ein kleines Unternehmen braucht dafür vor allem Klarheit über die wesentlichen Themen, bei denen ein Verstoß wirklich weh täte, und eine Person, die sie im Blick hat.
Quellen
Lizenz: CC BY 4.0*
Zitiervorschlag: Compliance, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/compliance/, CC BY 4.0
*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.