Compliance & Regulierung

Produkthaftung, die

Haftung des Herstellers für Schäden an Personen und an anderen privat genutzten Sachen durch ein fehlerhaftes Produkt. Haftung besteht unabhängig von einem Verschulden. Sie trifft auch, wer nur seine Marke auf dem Produkt anbringt, sowie den gewerblichen Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum. Sie kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, aber innerhalb der Lieferkette können Regressansprüche vereinbart werden.

Die P. trifft das Unternehmen ohne Verschulden, und sie lässt sich gegenüber Geschädigten nicht wegvereinbaren. Ansprüche verjähren drei Jahre, nachdem Geschädigte Schaden, Fehler und Ersatzpflichtigen kennen oder kennen müssten, und erlöschen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen. Dieser Zeitraum sollte versichert werden. Bei Verschulden besteht daneben die deliktische Produzentenhaftung mit weiterreichendem Schadensersatz. Der wirksame Schutz liegt nicht im Vertrag, sondern in der Organisation. Eine dokumentierte Risikobeurteilung, eine verständliche Anleitung mit Warnhinweisen, die Rückverfolgbarkeit der Chargen und ein Verfahren für Beschwerden und Rückrufe. Innerhalb der Lieferkette lässt sich das Risiko verteilen, über Freistellungen, Regress und eine Versicherung, die zur Produktart passt. Wer fremde Ware mit der eigenen Marke versieht, haftet wie der Hersteller. Die Beobachtung endet nicht mit der Auslieferung. Häufen sich Schadensmeldungen, muss das Unternehmen reagieren. Nach der neuen Richtlinie kann auch ein unterlassenes Sicherheitsupdate ein Produktfehler sein. Die neue EU-Richtlinie erfasst Software ausdrücklich als Produkt. Sie sieht auch Beweiserleichterungen für Geschädigte vor. Das deutsche Umsetzungsgesetz tritt voraussichtlich am 9. Dezember 2026 in Kraft.

Begriff 27 von 44 · Stand: 22.10.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Produkthaftung, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 22.10.2026, https://strub.law/lexikon/produkthaftung/, CC BY 4.0

*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.

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