Allgemein
Verjährung, die
In der Praxis
Die Regelverjährung führt dazu, dass viele Klagen kurz vor Ende eines Jahres eingereicht werden. Die Weihnachtszeit ist somit für Anwält*innen häufig sehr stressig. Gerade für Unternehmen lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob potenzielle Ansprüche in nächster Zeit verjähren, und im Zweifel rechtzeitig Rechtsanwält*innen zu beauftragen. Eine Klage muss nicht immer der beste Weg sein. Gerade bei komplexen Fragen sind Schuldner auch gewillt, auf die Einrede zu verzichten, um eine Klage zu vermeiden und Verhandlungen zu ermöglichen. Bei Schuldnern, bei denen aktuell mangels Liquidität nicht mit Zahlung zu rechnen ist, kann die rechtskräftige Feststellung des Anspruchs, z. B. durch einen Vollstreckungsbescheid, eine grundsätzlich dreißigjährige Verjährungsfrist begründen.
Quellen
Lizenz: CC BY 4.0*
Zitiervorschlag: Verjährung, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/verjaehrung/, CC BY 4.0
*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.