Geistiges Eigentum

Lizenz, die

[lat. ‚licentia‘ = ‚Erlaubnis‘] vertragliche Erlaubnis, ein fremdes Schutzrecht zu nutzen, etwa Marke, Patent oder Urheberrecht. Die ausschließliche L. gibt dem Lizenznehmer das alleinige Nutzungsrecht, auch gegenüber dem Lizenzgeber. Die einfache L. gestattet die Nutzung neben anderen. Gegenleistung ist meist eine Lizenzgebühr, fest oder umsatzabhängig.

Lizenzverträge sind ein wesentlicher Bestandteil unternehmerischer Tätigkeit. Um teure Abmahnungen oder fiktive Lizenzkosten zu vermeiden, muss für sämtliches genutztes geistiges Eigentum geklärt sein, ob eine Lizenz nötig ist, bereits besteht oder erworben werden kann. Gerade am Anfang vergessen Unternehmen häufig, sich ausreichende Nutzungsrechte an Bildern, Texten, Software und Marken einräumen zu lassen. Spätestens in einer Finanzierungsrunde fällt dies in der Due Diligence auf.

Begriff 19 von 44 · Stand: 09.09.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Lizenz, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/lizenz/, CC BY 4.0

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