Geistiges Eigentum
Lizenz, die
In der Praxis
Lizenzverträge sind ein wesentlicher Bestandteil unternehmerischer Tätigkeit. Um teure Abmahnungen oder fiktive Lizenzkosten zu vermeiden, muss für sämtliches genutztes geistiges Eigentum geklärt sein, ob eine Lizenz nötig ist, bereits besteht oder erworben werden kann. Gerade am Anfang vergessen Unternehmen häufig, sich ausreichende Nutzungsrechte an Bildern, Texten, Software und Marken einräumen zu lassen. Spätestens in einer Finanzierungsrunde fällt dies in der Due Diligence auf.
Lizenz: CC BY 4.0*
Zitiervorschlag: Lizenz, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/lizenz/, CC BY 4.0
*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.