Gesellschaftsrecht

Corporate Housekeeping, das

[engl., wörtlich ‚Haushaltsführung der Gesellschaft‘] die laufende rechtliche Pflege einer Gesellschaft: Beschlüsse fassen und dokumentieren, Gesellschafterliste, Handelsregister und Transparenzregister aktuell halten, Jahresabschluss feststellen und offenlegen, Verträge mit Geschäftsführung und Gesellschafter*innen schriftlich fixieren. Lücken fallen spätestens in der Due Diligence auf.

C. H. beschreibt die laufenden Routineaufgaben, die für das Führen einer Gesellschaft notwendig oder ratsam sind. Beschlüsse schriftlich fassen, die neue Gesellschafterliste nach jeder Veränderung einreichen, den wirtschaftlich Berechtigten melden, sicherstellen, dass Verträge mit Geschäftsführer*innen und Gesellschafter*innen tatsächlich unterschrieben werden und der Jahresabschluss rechtzeitig eingereicht wird. Vieles sind Kleinigkeiten. Doch bei Formfehlern können Beschlüsse angreifbar oder Verträge unwirksam sein, und bei mündlichen Absprachen steht Aussage gegen Aussage.

Begriff 7 von 44 · Stand: 09.09.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Corporate Housekeeping, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/corporate-housekeeping/, CC BY 4.0

*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.

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