Gesellschaftsrecht
Corporate Housekeeping, das
In der Praxis
C. H. beschreibt die laufenden Routineaufgaben, die für das Führen einer Gesellschaft notwendig oder ratsam sind. Beschlüsse schriftlich fassen, die neue Gesellschafterliste nach jeder Veränderung einreichen, den wirtschaftlich Berechtigten melden, sicherstellen, dass Verträge mit Geschäftsführer*innen und Gesellschafter*innen tatsächlich unterschrieben werden und der Jahresabschluss rechtzeitig eingereicht wird. Vieles sind Kleinigkeiten. Doch bei Formfehlern können Beschlüsse angreifbar oder Verträge unwirksam sein, und bei mündlichen Absprachen steht Aussage gegen Aussage.
Quellen
Lizenz: CC BY 4.0*
Zitiervorschlag: Corporate Housekeeping, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/corporate-housekeeping/, CC BY 4.0
*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.