Investment

Venture-Capital (VC), das

[engl. ‚venture‘ = ‚Wagnis‘] Wagniskapital; Eigenkapital, das spezialisierte Fonds jungen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial zur Verfügung stellen. Der Fonds erhält Anteile, meist eine Minderheit, sowie Sonderrechte in der Gesellschaftervereinbarung und zielt oft auf den Exit.

VCs rechnen damit, dass die meisten Beteiligungen ausfallen und wenige alles tragen. Daraus folgen die Erwartung eines Verkaufs innerhalb weniger Jahre und ein Vertragswerk, das diesen Weg absichert: Term Sheet, Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Satzungsänderung und Kapitalerhöhung. Für ein Unternehmen, das solide wachsen und ausschütten will, ist VC häufig nicht die richtige Finanzierung. VC-Fonds sind auf schnelles Wachstum und Verkauf ausgelegt.

Begriff 41 von 44 · Stand: 09.09.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Venture-Capital (VC), in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/venture-capital-vc/, CC BY 4.0

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