Investment
Venture-Capital (VC), das
In der Praxis
VCs rechnen damit, dass die meisten Beteiligungen ausfallen und wenige alles tragen. Daraus folgen die Erwartung eines Verkaufs innerhalb weniger Jahre und ein Vertragswerk, das diesen Weg absichert: Term Sheet, Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung, Satzungsänderung und Kapitalerhöhung. Für ein Unternehmen, das solide wachsen und ausschütten will, ist VC häufig nicht die richtige Finanzierung. VC-Fonds sind auf schnelles Wachstum und Verkauf ausgelegt.
Lizenz: CC BY 4.0*
Zitiervorschlag: Venture-Capital (VC), in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/venture-capital-vc/, CC BY 4.0
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