Gesellschaftsrecht

GmbH, die

Abk. für ‚Gesellschaft mit beschränkter Haftung‘: die verbreitetste Kapitalgesellschaft in Deutschland und Standard-Rechtsform für kleine Unternehmen und Start-ups. Stammkapital mindestens 25.000 EUR. Gegründet durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Eintragung im Handelsregister. Organe sind Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung. Die UG (haftungsbeschränkt) ist die „kleine Schwester“ mit Stammkapital ab 1 EUR.

Eine GmbH ist wie andere juristische Personen rechtlich gesehen ein eigenständiges Subjekt. Sie ist von ihren Gesellschafter*innen getrennt und hat ein eigenes Vermögen, das die Geschäftsführung schützen muss, auch gegenüber den Gesellschafter*innen. Auch wer allein Gesellschafter*in und Geschäftsführer*in zugleich ist, kann daher nicht einfach auf die Kasse der Gesellschaft zugreifen. Im Gegenzug sind Ansprüche gegen die GmbH auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Das Privatvermögen der Gesellschafter*innen ist in der Regel geschützt. Um Gläubigern einen Schutz zu geben, braucht die GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR. Hiervon muss bei einer Bargründung zunächst nur die Hälfte eingezahlt werden. Das Stammkapital muss allerdings nicht herumliegen, sondern kann für geschäftliche Ausgaben und Investitionen benutzt werden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht lückenlos. Banken und Vermieter*innen verlangen von jungen Gesellschaften meist zusätzlich eine persönliche Bürgschaft, und wer als Geschäftsführer*in Pflichten verletzt, haftet persönlich. Die Bürokratie gegenüber einem Einzelunternehmen ist nicht zu unterschätzen: Bilanzierungspflicht, Jahresabschluss, Offenlegung, Beschlüsse in der richtigen Form.

Begriff 15 von 44 · Stand: 09.09.2026

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Zitiervorschlag: GmbH, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/gmbh/, CC BY 4.0

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