Gesellschaftsrecht
Deadlock, der
In der Praxis
Der D. ist der typische Fall einer Zweipersonengesellschaft mit hälftiger Beteiligung. Im Streit steht dann ein Unternehmen still, weil kein Beschluss zustande kommt. Wenn die Geschäftsführer*innen involviert sind, kann das Tagesgeschäft betroffen sein. In der Praxis wird hierfür ein Eskalationsmechanismus vereinbart. Zunächst Vertagung, dann Mediation und als letzte Stufe Shoot-out-Klauseln. Die klären, wer bleibt und wie der Preis ermittelt wird.
Beim „Russian Roulette“* nennt eine Seite einen Preis. Die andere Seite muss entscheiden, ob sie zu diesem Preis kauft oder verkauft. Alternativ gibt beim „Texas Shoot-out“* eine Seite ein Angebot zum Kauf der Anteile ab. Die andere Seite kann entweder zu diesem Preis verkaufen oder ein höheres Kaufangebot abgeben. Das geht so lange, bis eine Seite kauft. Bei der „Sizilianischen Eröffnung“* geben beide ein verdecktes Gebot gegenüber einem Dritten ab; das höhere gewinnt. Sind die Beteiligten wirtschaftlich unterschiedlich stark, gewinnt fast immer die finanzkräftigere Seite. Ohne Regelung bleibt als letzter Ausweg eine Auflösungsklage, was häufig nicht das gewünschte Ergebnis ist. Bei der Gründung sollte man sich deshalb damit auseinandersetzen.
* Anm.: Die Bezeichnungen dieser Klauseln werden nicht einheitlich verwendet.
Quellen
Lizenz: CC BY 4.0*
Zitiervorschlag: Deadlock, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/deadlock/, CC BY 4.0
*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.