Gesellschaftsrecht · Investment

Exit, der

[engl., wörtlich ‚Ausstieg‘] Verkauf einer Unternehmensbeteiligung, meist das Ziel von Venture-Capital-Fonds. Er erfolgt meist durch den Verkauf des Unternehmens an einen strategischen Käufer oder einen Finanzinvestor, seltener durch einen Börsengang (IPO).

Eine Beteiligung zielt auf die langfristige Entwicklung des Unternehmens oder auf den lukrativen Ausstieg. Venture-Capital-Fonds laufen meist zehn Jahre und sollen ihre Beteiligungen innerhalb dieser Zeit verwerten. Sie stehen daher unter Druck zum E. Am häufigsten ist der Verkauf an ein größeres Unternehmen, den strategischen Käufer. Der Börsengang bleibt die Ausnahme. Damit die Mehrheit das ganze Unternehmen verkaufen kann, erhält sie meist ein Drag-Along-Recht und kann die übrigen Gesellschafter*innen zum Mitverkauf verpflichten. Gründer*innen sollten dafür einen Mindesterlös aushandeln. Umgekehrt sichert das Tag-Along-Recht der Minderheit, zu denselben Bedingungen mitverkaufen zu dürfen. Je nach Vereinbarung wird der Erlös nicht nur nach Anteilen, sondern zunächst nach Liquidationspräferenzen verteilt. Bei einem mittleren Preis kann für die Gründer*innen deshalb oft wenig übrig bleiben. Ob die Anteile privat oder über eine Holding gehalten werden, entscheidet über die Steuer und lässt sich kurz vor dem Verkauf nicht mehr steuerwirksam ändern.

Begriff 11 von 44 · Stand: 09.09.2026

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Zitiervorschlag: Exit, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/exit/, CC BY 4.0

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