Gesellschaftsrecht · Investment · Wirtschaftsrecht

SPA, das

[Abk. für engl. ‚share purchase agreement‘ = Anteilskaufvertrag] Vertrag über den Kauf von Gesellschaftsanteilen, das zentrale Dokument beim Unternehmenskauf als Share Deal. Er regelt Kaufpreis, Garantien des Verkäufers und Vollzugsbedingungen. Beim Kauf von GmbH-Anteilen notariell zu beurkunden. Abzugrenzen vom Asset Purchase Agreement (APA) beim Asset Deal, bei dem einzelne Wirtschaftsgüter statt Anteilen übergehen.

Das SPA ist der Kaufvertrag für ein Unternehmen oder Teile davon. Neben Kaufpreis und Anteilen sind die Garantien der Verkäufer der wesentliche Inhalt: Sie können an die Stelle der gesetzlichen Gewährleistung treten und sichern zu, wie es um Verträge, Rechte, Steuern und Rechtsstreitigkeiten steht. Eine unrichtige Zusicherung kann später zum Zahlungsanspruch führen. Für bekannte Risiken gibt es Freistellungen. Was zugesichert wird, ergibt sich vor allem aus der Due Diligence. Das Verhältnis der Gesellschafter*innen untereinander wird nicht im SPA, sondern in Satzung, Gesellschaftervereinbarung oder Beteiligungsvertrag geregelt, oft in derselben Notarurkunde. Beim Kauf von GmbH-Anteilen ist der gesamte Vertrag zu beurkunden, einschließlich der Anlagen, die Vertragsinhalt sind; sonst ist er nichtig.

Begriff 33 von 44 · Stand: 09.09.2026

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Zitiervorschlag: SPA, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/spa/, CC BY 4.0

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