Gesellschaftsrecht · Investment · Wirtschaftsrecht
SPA, das
In der Praxis
Das SPA ist der Kaufvertrag für ein Unternehmen oder Teile davon. Neben Kaufpreis und Anteilen sind die Garantien der Verkäufer der wesentliche Inhalt: Sie können an die Stelle der gesetzlichen Gewährleistung treten und sichern zu, wie es um Verträge, Rechte, Steuern und Rechtsstreitigkeiten steht. Eine unrichtige Zusicherung kann später zum Zahlungsanspruch führen. Für bekannte Risiken gibt es Freistellungen. Was zugesichert wird, ergibt sich vor allem aus der Due Diligence. Das Verhältnis der Gesellschafter*innen untereinander wird nicht im SPA, sondern in Satzung, Gesellschaftervereinbarung oder Beteiligungsvertrag geregelt, oft in derselben Notarurkunde. Beim Kauf von GmbH-Anteilen ist der gesamte Vertrag zu beurkunden, einschließlich der Anlagen, die Vertragsinhalt sind; sonst ist er nichtig.
Quellen
Lizenz: CC BY 4.0*
Zitiervorschlag: SPA, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/spa/, CC BY 4.0
*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.