Investment

Series A, die

aus den USA übernommene Bezeichnung der Finanzierungsrunden nach der Seed-Phase, meist mit Venture-Capital-Fonds. Series A finanziert das Wachstum eines funktionierenden Geschäftsmodells. Später können Series B und C (und weitere) für die Skalierung folgen. Jede Runde bringt neue Investor*innen, eine neue Bewertung und weitere Verwässerung. Die Bedingungen stehen im Term Sheet, im Beteiligungsvertrag und in der Gesellschaftervereinbarung.

Mit der Series A ändert sich der Charakter der Beteiligung. Aus kurzen Verträgen werden ein Beteiligungsvertrag für die Runde selbst und eine Gesellschaftervereinbarung für das Dauerverhältnis, mit Vetorechten, Zustimmungskatalog, Berichtswesen und einem Sitz im Beirat. Für Gründer*innen heißt das weniger Freiheit bei Entscheidungen, etwa Budgets, Einstellungen über einer Schwelle, neue Geschäftsfelder oder ein Verkauf. Wirtschaftlich entscheidend sind die Bedingungen, die aus früheren Runden mitgeschleppt werden. Liquidationspräferenzen und Verwässerungsschutz schützen nur die Investor*innen, wirken über die Runden zusammen und bestimmen, wer beim Exit wie viel bekommt.

Begriff 31 von 44 · Stand: 09.09.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Series A, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/series-a/, CC BY 4.0

*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.

Die Einträge sind sorgfältig recherchiert und geben den jeweils angegebenen Stand wieder. Sie bieten einen ersten Überblick, ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität, und ersetzen keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Welche Regel für Ihre Situation gilt, kläre ich gerne mit Ihnen im Gespräch. Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen oder haben Sie eine Anmerkung? Dann freue ich mich über einen Hinweis an info@strub.law.