Investment
Series A, die
In der Praxis
Mit der Series A ändert sich der Charakter der Beteiligung. Aus kurzen Verträgen werden ein Beteiligungsvertrag für die Runde selbst und eine Gesellschaftervereinbarung für das Dauerverhältnis, mit Vetorechten, Zustimmungskatalog, Berichtswesen und einem Sitz im Beirat. Für Gründer*innen heißt das weniger Freiheit bei Entscheidungen, etwa Budgets, Einstellungen über einer Schwelle, neue Geschäftsfelder oder ein Verkauf. Wirtschaftlich entscheidend sind die Bedingungen, die aus früheren Runden mitgeschleppt werden. Liquidationspräferenzen und Verwässerungsschutz schützen nur die Investor*innen, wirken über die Runden zusammen und bestimmen, wer beim Exit wie viel bekommt.
Lizenz: CC BY 4.0*
Zitiervorschlag: Series A, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/series-a/, CC BY 4.0
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