Investment

Business Angel, der

[engl., wörtlich ‚Geschäftsengel‘; kurz ‚Angel‘] private Person, die sich früh mit eigenem Geld an einer Gründung beteiligt, oft selbst ehemalige Gründerin oder Gründer. Neben Kapital bringt der A. Erfahrung und Kontakte ein. Typisch in der Pre-Seed- und Seed-Phase, vor dem Einstieg von Venture-Capital-Fonds.

Ein Angel steigt ein, wenn eine Idee überzeugt, oft bevor es Umsätze gibt. Wer eigenes Geld investiert, entscheidet allein und schnell und ist beim Exit nicht an die Laufzeit eines Fonds gebunden. Die Summen liegen meist zwischen 50.000 und 250.000 EUR und fließen per Kapitalerhöhung in die Gesellschaft oder werden als Wandeldarlehen gegeben. Wer früh zu viele Anteile abgibt, macht aber die nächste Runde schwer, weil Investor*innen einen Cap-Table erwarten, in dem die Gründer*innen die Mehrheit halten. Angel-Verträge sind oft knapp, ohne Vesting und Mitverkaufsregeln, und lassen sich später nur mit Zustimmung des Angels korrigieren. Deshalb auch bei kleinen Beträgen dieselben Grundregeln vereinbaren wie in einer späteren Runde.

Begriff 2 von 44 · Stand: 09.09.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Business Angel, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/business-angel/, CC BY 4.0

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