Investment

Seed-Phase, die

[engl. ‚seed‘ = ‚Saat‘] früheste Finanzierungsphase eines Start-ups, in der Idee, Prototyp und erste Kund*innen entstehen. Kapital kommt von Gründer*innen, Umfeld, Business Angels und ersten Venture-Capital-Fonds, oft über ein Wandeldarlehen statt einer Beteiligungsrunde. Danach folgt die Series A.

In der S. entstehen die Weichenstellungen, die später am teuersten zu korrigieren sind. Ohne Vesting bleibt beteiligt, wer mitgegründet hat, aber längst nicht mehr mitarbeitet. Rechte an Code, Marke und Domain, die auf einzelne Gründer*innen laufen, müssen der Gesellschaft übertragen oder zur Nutzung eingeräumt werden. Sonst fehlen sie in der Due Diligence. Das typische Instrument der Phase ist das Wandeldarlehen. Es spart die Bewertungsdiskussion, wandelt aber in der nächsten Runde mit Rabatt oder Bewertungsobergrenze in Anteile, und das trifft die Gründer*innen unmittelbar. Bei öffentlicher Förderung muss stets geprüft werden, ob schon vor der Bewilligung das geförderte Vorhaben aufgenommen werden darf. Andernfalls kann dies die Förderung kosten.

Begriff 30 von 44 · Stand: 09.09.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Seed-Phase, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/seed-phase/, CC BY 4.0

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