Gesellschaftsrecht · Investment

Term Sheet, das

[engl., wörtlich ‚Eckpunktepapier‘] Zusammenfassung der wirtschaftlichen Eckpunkte einer geplanten Beteiligung oder Transaktion: Bewertung, Investitionssumme, Liquidationspräferenz, Vesting u. a. Meist nur in Teilen rechtlich verbindlich, aber Grundlage für Due Diligence und Vertragsgestaltung.

Das T. S. ist kurz und entscheidet trotzdem fast alles. Was hier steht, wird später nur noch selten verhandelt. Es geht dabei nicht nur um die Bewertung: Liquidationspräferenz, Verwässerungsschutz, Vetorechte und Vesting sind oft ebenso wichtig; als fair gilt eine einfache Präferenz ohne doppelte Teilhabe am Erlös (‚1x non-participating‘). Rechtlich ist das T. S. meist unverbindlich, mit Ausnahme von Vertraulichkeit, Exklusivität und Kostentragung. Unverbindlich heißt aber nicht folgenlos: Wer Exklusivität zusagt, darf in dieser Zeit nicht mit anderen sprechen, und wer beim Abbruch vorvertragliche Pflichten verletzt, kann für den vergeblichen Aufwand der Gegenseite haften. Und die Gründerszene ist gut vernetzt. Wer ein unterschriebenes T. S. ohne Grund nicht mehr gelten lässt, ist schnell verschrien.

Begriff 35 von 44 · Stand: 09.09.2026

Lizenz: CC BY 4.0*

Zitiervorschlag: Term Sheet, in: Berliner Online-Lexikon zum Wirtschaftsrecht, hrsg. von STRUB.LAW, Stand 09.09.2026, https://strub.law/lexikon/term-sheet/, CC BY 4.0

*Diese Lizenz gilt ausschließlich für die Textbeiträge des Berliner Online-Lexikons.

Die Einträge sind sorgfältig recherchiert und geben den jeweils angegebenen Stand wieder. Sie bieten einen ersten Überblick, ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität, und ersetzen keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Welche Regel für Ihre Situation gilt, kläre ich gerne mit Ihnen im Gespräch. Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen oder haben Sie eine Anmerkung? Dann freue ich mich über einen Hinweis an info@strub.law.